Weitere Entscheidung unten: BSG, 10.06.1980

Rechtsprechung
   BFH, 04.12.1980 - V R 60/79   

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https://dejure.org/1980,450
BFH, 04.12.1980 - V R 60/79 (https://dejure.org/1980,450)
BFH, Entscheidung vom 04.12.1980 - V R 60/79 (https://dejure.org/1980,450)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1980 - V R 60/79 (https://dejure.org/1980,450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967/1973 § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. e

  • Wolters Kluwer

    Parkplatzüberlassung - Grundstücksvermietung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Überlassung von Parkplätzen als steuerpflichtige Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 132, 124
  • NJW 1981, 1008 (Ls.)
  • DB 1981, 824
  • BStBl II 1981, 231
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.11.1955 - V 193/55 U

    Abstellung von Kraftfahrzeugen auf einem bewachten Parkplatz -

    Auszug aus BFH, 04.12.1980 - V R 60/79
    Der gegenteiligen Ansicht des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 1955 V 193/55 U (BFHE 62, 150, BStBl III 1956, 56) könne nicht gefolgt werden.

    Das reicht für eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1973 nicht aus; diese erfordert eine Gewährung des Gebrauchs einer bestimmten Fläche i. S. des § 535 BGB, wobei es auf die Frage, ob sich der Mieter diese Fläche selbst aussuchen kann, nicht ankommt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1955 V ZR 162/54, BGHZ 19, 85, sowie BFHE 62, 150, BStBl III 1956, 56 am Ende).

  • BFH, 09.12.1971 - V R 84/71

    Balkonbepflanzung durch Vermieter einer Großwohnanlage ist als übliche

    Auszug aus BFH, 04.12.1980 - V R 60/79
    Eine unselbständige Nebenleistung ist gegeben, wenn die Leistung im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommt (vgl. Urteil des BFH vom 9. Dezember 1971 V R 84/71, BFHE 104, 150, BStBl II 1972, 203).
  • BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54

    Standgeld für Straßenverkaufsstand

    Auszug aus BFH, 04.12.1980 - V R 60/79
    Das reicht für eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1973 nicht aus; diese erfordert eine Gewährung des Gebrauchs einer bestimmten Fläche i. S. des § 535 BGB, wobei es auf die Frage, ob sich der Mieter diese Fläche selbst aussuchen kann, nicht ankommt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1955 V ZR 162/54, BGHZ 19, 85, sowie BFHE 62, 150, BStBl III 1956, 56 am Ende).
  • BFH, 25.03.1971 - V R 96/67

    Vermietung eines Grundstücks - Steuerfreiheit - Rechte des Mieters - Beschränkte

    Auszug aus BFH, 04.12.1980 - V R 60/79
    Diese Steuerbefreiungsvorschrift setzt voraus, daß mit den Benutzern des Parkplatzes Mietverträge i.S. des bürgerlichen Rechts abgeschlossen worden sind (§§ 535, 536 BGB); der Begriff der Vermietung ist ausschließlich nach bürgerlichem Recht zu beurteilen (Urteil des BFH vom 25. März 1971 V R 96/67, BFHE 102, 165, BStBl II 1971, 473).
  • BFH, 05.08.1969 - II R 11/67

    Bürgerlich-rechtliche Qualifikation - Vertragsklausel - Rechtsfolgewille -

    Auszug aus BFH, 04.12.1980 - V R 60/79
    Ob der abgeschlossene Vertrag ein Mietvertrag i.S. des § 535 BGB ist oder ein atypischer Gebrauchsüberlassungsvertrag, auf den nur einzelne Vorschriften des Mietvertragsrechts sinngemäß anzuwenden sind, richtet sich jedoch nicht nach der in dem Hinweisschild zum Ausdruck gekommenen Vorstellung der Klägerin, sondern nach der objektiven Qualifikation dessen, was aufgrund dieses Hinweisschildes und der tatsächlichen Gegebenheiten als Leistung der Klägerin konkludent vereinbart war (vgl. Urteil vom 5. August 1969 II R 11-12/67, BFHE 96, 491, 493, BStBl II 1969, 689).
  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14

    Erwerb der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung durch Ausübung des

    Sie erfordert, wenn - wie hier bei der Raummiete - der Gebrauch der Mietsache notwendig deren Besitz voraussetzt, die vom Vermieter vorzunehmende Verschaffung des ungestörten alleinigen Besitzes an den Mieter, damit dieser die Mietsache ausschließlich, und zwar insbesondere auch unter Ausschluss des Vermieters, benutzen kann (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juli 2002 - XII ZR 86/01, NJW 2002, 3322 unter 2 b bb; vom 1. Februar 1989 - VIII ZR 126/88, NJW-RR 1989, 589 unter II 1 a; vom 22. Oktober 1975 - VIII ZR 122/74, BGHZ 65, 137, 139 f.; BFHE 132, 124, 128).
  • BFH, 08.10.1991 - V R 46/88

    - Überlassung von Wasser- und Landliegeplätzen für Sportboote als Vermietung von

    Es kommt daher nicht darauf an, ob sich der Mieter die Mietfläche selbst aussuchen kann (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231).

    Eine Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit der Hauptleistung in engem Zusammenhang steht und in deren Gefolge üblicherweise vorkommt (BFH-Urteile vom 3. Juli 1980 V R 99/75, mit Nachweisen, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1980, 209; vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231).

    Der Senat hat in BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231 (Abschn. 2 b) ausgeführt, die entgeltliche Überlassung eines Parkplatzes an Zoobesucher sei keine unselbständige Nebenleistung zu dem mit dem Betrieb des zoologischen Gartens verbundenen Umsatz.

  • BFH, 08.10.1991 - V R 95/89

    Überlassung eines Dauerparkplatzes als Vermietung von Grundstücken i. S. des § 4

    Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) vertrat nach einer Betriebsprüfung unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Dezember 1980 V R 60/79 (BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231) die Auffassung, die Überlassung von Parkplätzen durch die Klägerin sei insgesamt steuerpflichtig, da kein Mietvertrag, sondern ein Vertrag eigener Art vorliege.

    Es kommt daher nicht darauf an, ob sich der Mieter die Mietfläche selbst aussuchen kann (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231).

    An der gegenteiligen im Urteil in BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231 geäußerten Rechtsauffassung hält der Senat nicht fest (zur Kritik an dieser Entscheidung vgl. Quack, Umsatzsteuer-Rundschau 1981, 174; ferner Rüttinger, a. a. O., § 4 Nr. 12 Rz. 218 ff., 393 ff., unter Berufung auf Bettermann, Miete und Pacht im Spiegelbild der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zu § 4 Nr. 10 UStG, Berlin 1959, 11, 18).

  • BFH, 12.12.1985 - V R 15/80

    Die Lieferungen von Lehr- und Lernmaterial durch Schulen und andere

    Zur Annahme einer Nebenleistung ist erforderlich, daß sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 13. August 1970 V R 69/66, BFHE 99, 507; vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231, und Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197).

    Denn nur unter diesen Voraussetzungen wird die - mündliche - Unterrichtsleistung als solche ergänzt, abgerundet oder verbessert (Urteil des Bundesfinanzhofs in BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231).

  • BFH, 19.05.1988 - V R 102/83

    Verlorene Baukostenzuschüsse als vorausgezahltes Mietentgelt; Mietvorauszahlungen

    a) Der Gegenstand von Vermietungsleistungen, wie er umsatzsteuerrechtlich maßgeblich ist (vgl. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1967), richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - vgl. BFH-Urteile vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231, und vom 25. März 1971 V R 96/67, BFHE 102, 165, BStBl II 1971, 473, mit Nachweisen).
  • BFH, 26.10.1989 - V R 88/86

    Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen

    Der Senat läßt offen, ob - mit dem FA - ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerfestsetzung bereits mit der Begründung zu verneinen sind, daß die Überlassung einer Schlafstelle im Heim der Klägerinnen nicht als Vermietung von Grundstücken (Wohn- und Schlafräumen) angesehen werden kann, insbesondere, ob es daran fehlt, daß den Benutzern der Gebrauch eines bestimmten Raums, der nur ihnen zur Verfügung stand, fehlt (etwa wenn dem Benutzer durch den Vermieter abwechselnd verschiedene Schlafstellen im selben Raum zugewiesen werden können) - vgl. BFH, Urteil vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231 -.
  • BFH, 09.04.1987 - V R 150/78

    Für die Überlassung der Anlage eines gemeinnützigen Golfclubs an clubfremde

    Ob eine Vermietung oder Verpachtung vorliegt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nach bürgerlichem Recht zu beurteilen (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231).
  • BFH, 26.10.1989 - V R 25/84

    Friseurleistungen einer Friseurfachschule dienen nicht unmittelbar dem Schulzweck

    Die Leistungen des Klägers an seine Kunden sind weder (notwendiger) Teil einer anderen Hauptleistung (d.h. der an die Schüler bewirkten Ausbildungsleistung) noch unselbständige Nebenleistung hierzu (vgl. zu diesen Begriffen z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231).
  • FG Köln, 05.02.1998 - 2 K 7300/96

    Klage einer niederländischen Leasing-Gesellschaft auf Durchführung der Vergütung

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  • BFH, 07.03.1995 - XI R 46/93

    Getränkeverkauf an Besucher eines sog. "Verzehrkinos" ist keine unselbständige

    Eine das umsatzsteuerrechtliche Schicksal der Hauptleistung teilende unselbständige Nebenleistung ist gegeben, wenn die Leistung im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit dieser in engem Zusammenhang steht, indem sie diese ermöglicht, abrundet, ergänzt oder verbessert und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BFH-Urteile vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231; vom 3. März 1988 V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205; vom 8. Oktober 1991 V R 46/88, BFHE 167, 200, BStBl II 1992, 368, und vom 10. September 1992 V R 99/88, BFHE 169, 255, BStBl II 1993, 316).
  • BFH, 03.03.1988 - V R 183/83

    Ermäßigter Steuersatz - Leistung - Verbundene Leistung - Einheitlichkeit der

  • FG Köln, 09.10.1997 - 2 K 6081/94

    Lieferung von Werbematerial bei Marketing-Beratung

  • FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03

    Umsatzsteuerpflichtigkeit einer Genossenschaft durch eine Wohnungsversorgung der

  • BFH, 08.10.1991 - V R 89/86

    Die Überlassung von Abstellflächen in einem Bootshaus ist von der Umsatzsteuer

  • BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/76

    Zur Frage des Aufteilungsmaßstabs bei teilweiser Befreiung einer allgemein- oder

  • FG Münster, 15.03.2001 - 5 K 845/99

    Regelsteuersatz beim Einräumen der Berechtigung zum Angeln von zuvor im Teich

  • FG Sachsen, 06.12.2001 - 2 K 708/99

    Anspruch einer Gemeinde als Unternehmerin auf Vorsteuerabzug für Bauaufwendungen

  • FG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 2 K 708/99

    Kein Vorsteuerabzug der Gemeinde für Errichtung eines mit Parkscheinautomaten

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Rechtsprechung
   BSG, 10.06.1980 - 11 RA 94/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5544
BSG, 10.06.1980 - 11 RA 94/79 (https://dejure.org/1980,5544)
BSG, Entscheidung vom 10.06.1980 - 11 RA 94/79 (https://dejure.org/1980,5544)
BSG, Entscheidung vom 10. Juni 1980 - 11 RA 94/79 (https://dejure.org/1980,5544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anteil am Familienunterhalt - Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse - Erhöhung des Nettoeinkommens - Zustimmung des Versicherten - Eintragung eines Freibetrags - Steuerkarte des Ehemannes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1008
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RA 94/79
    Als Anspruchsgrundlage für die vom Kläger begehrte Witwerrente kommt allein § 43 AVG i.d.F. des Gesetzes vom 23. Februar 1957 (= § 1226 der Reichsversicherungsordnung - RVO -) in Betracht, der noch geltendes Recht ist (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1975 - BVerfGE 39, 169 = SozR 2200 § 1266 Nr. 2).
  • BSG, 28.09.1978 - 5 RJ 16/77

    Unterhalt der Familie - Leistung zur Bestreitung des Unterhalts - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RA 94/79
    Eine solche im maßgebenden Zeitraum nicht realisierte Möglichkeit muß wie ein nicht realisierter Anspruch auf ein höheres Einkommen unberücksichtigt bleiben (vgl. zu einer für den maßgebenden Zeitraum zustehenden, aber erst später ausgezahlten Rente SozR 2200 § 1266 Nr. 8, 9 und 12).
  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 177/75

    Berechnung des Übergangsgeldes

    Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RA 94/79
    Auch soweit das Sozialrecht in anderem Zusammenhang auf das (tatsächliche) Nettoarbeitsentgelt abstellt, hat die Rechtsprechung nur die tatsächlich vorgenommenen Abzüge berücksichtigt und alle nicht im maßgebenden Zeitraum realisierten Gestaltungsmöglichkeiten ausgeklammert (z.B. den Lohnsteuerjahresausgleich - SozR 2200 § 1241 Nr. 3; nicht in Anspruch genommene Möglichkeit, Bausparkassenbeiträge als Sonderausgaben geltend zu machen - SozR Nr. 2 zu § 2 KGKG).
  • BSG, 13.03.1979 - 1 RA 33/78

    Voraussetzungen des "letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes" - Prüfungsmaßstab

    Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RA 94/79
    Denn maßgebend seien allein die tatsächlichen Verhältnisse (Hinweis auf Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 13. März 1979 - 1 RA 33/78 -).
  • BSG, 25.01.1979 - 8a RU 26/78
    Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RA 94/79
    Entsprechend ist das BSG auch zur Witwerrente aus der Unfallversicherung nach § 593 RVO von dem Nettoeinkommen ausgegangen (Urteil vom 25. Januar 1979 - 8a RU 26/78 - SozR 2200 § 593 Nr. 1).
  • BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 47/78

    Letzter wirtschaftlicher Zustand - Tod des Versicherten - Dauerzustand -

    Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RA 94/79
    Nach dieser Vorschrift ist für den Anspruch auf Witwerrente von wesentlicher Bedeutung, aus welchen Mitteln die Eheleute im Zeitpunkt des Todes der Versicherten den Familienunterhalt tatsächlich bestritten haben, wie das LSG im Anschluß an das Urteil des 1. Senats vom 13. März 1979 (SozR 2200 § 1266 Nr. 9; ebenso Urteil des 4. Senats vom 25. Oktober 1979 - SozR 2200 § 1266 Nr. 12) ausführt.
  • LAG Düsseldorf, 15.09.1999 - 12 Sa 970/99

    Witwenrente und "Haupternährer"-Klausel

    Zu § 1266 RVO war anerkannt, dass die versicherte Ehefrau den Unterhalt der Gesamtfamilie (einschließlich aller unterhaltsberechtigten Kinder, vgl. BSGE 63, 79, BSG NJW 81, 1008) überwiegend bestritten haben musste, es auf den tatsächlich geleisteten Unterhalt nach dem Nettoeinkommen ankam und nicht nur finanzielle Aufwendungen, sondern auch Haushaltstätigkeit der Eheleute zu berücksichtigen waren.
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